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ERSTER ABSCHNITT Träger der öffentlichen Jugendhilfe
ZWEITER ABSCHNITT Zusammenarbeit mit der freien Jugendhilfe, ehrenamtliche Tätigkeit
DRITTER ABSCHNITT Vereinbarungen über Leistungsangebote, Entgelte und Qualitätsentwicklung
VIERTER ABSCHNITT Gesamtverantwortung, Jugendhilfeplanung
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