 | § 23 Anteiliger Ausgleich der kommunalen Steuermindereinnahmen in den Jahren 2021 und 2022 |
 | § 23 a Anteiliger Ausgleich der kommunalen Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer (netto) in den Jahren 2021 und 2022 |
 | § 24 Kostenausgleich für die Wahrnehmung vor dem 5. Dezember 1993 übertragener Aufgaben |
 | § 24 a Weitergabe von Einsparungen an Wohngeldleistungen |
 | § 25 Verjährung |
 | § 26 In-Kraft-Treten |