direkt zum Inhalt zum Seitenende Notizmanager
Rechtsstand
§ 39 Aufbewahrung ungeöffneter Teilnahmeanträge und Angebote (Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte)
Das gewünschte Dokument konnte leider nicht gefunden werden.
Datenschutz