direkt zum Inhalt zum Seitenende Notizmanager
Rechtsstand
§ 24 Fortbestehen des Erholungsurlaubs bei Beschäftigungsverboten (Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium)

Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im StudiumMutterschutzgesetz - MuSchG

vom 23. Mai 2017 (BGBl. I S. 1228), letzte Änderung vom 24. Februar 2025 (BGBl. I Nr. 59)

Erweitert >>
Datenschutz