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Rechtsstand
§ 27 Mitteilungs- und Aufbewahrungspflichten des Arbeitgebers, Offenbarungsverbot der mit der Überwachung beauftragten Personen (Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium)

Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im StudiumMutterschutzgesetz - MuSchG

vom 23. Mai 2017 (BGBl. I S. 1228), letzte Änderung vom 24. Februar 2025 (BGBl. I Nr. 59)

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